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   LG Bamberg, 23.05.2011 - 1 O 379/10   

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https://dejure.org/2011,21571
LG Bamberg, 23.05.2011 - 1 O 379/10 (https://dejure.org/2011,21571)
LG Bamberg, Entscheidung vom 23.05.2011 - 1 O 379/10 (https://dejure.org/2011,21571)
LG Bamberg, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 1 O 379/10 (https://dejure.org/2011,21571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klauselerteilung nach Abtretung einer Grundschuld: Auslegung einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung hinsichtlich eines abstrakten Schuldversprechens; Nachweis des Eintritts des Zessionars in den Sicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    I.R.e. abstrakten Schuldversprechens abgegebene Vollstreckungsunterwerfung erstreckt sich nicht auf ein konkretes Schuldversprechen; Anwendbarkeit einer i.R.e. abstrakten Schuldversprechens abgegebenen Vollstreckungsunterwerfung auch auf ein konkretes Schuldversprechen; ...

  • notar-drkotz.de

    Auslegung Vollstreckungsunterwerfungserklärung hinsichtlich eines abstrakten Schuldversprechens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1; ZPO § 768; BGB § 305c Abs. 2
    I.R.e. abstrakten Schuldversprechens abgegebene Vollstreckungsunterwerfung erstreckt sich nicht auf ein konkretes Schuldversprechen; Anwendbarkeit einer i.R.e. abstrakten Schuldversprechens abgegebenen Vollstreckungsunterwerfung auch auf ein konkretes Schuldversprechen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus LG Bamberg, 23.05.2011 - 1 O 379/10
    Die Rechtssprechung des BGH (BGHZ 185, 133), wonach der bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld erfolgten Vollstreckungsunterwerfung nach der maßgeblichen objektivierten, typischen Interessenlage nicht entnommen werden kann, dass sich diese auch auf eine isoliert - also ohne Übernahme der treuhänderischen Verpflichtung aus dem Sicherungsvertrag - abgetretene Grundschuld erstrecken soll, gilt auch für abstrakte Schuldversprechen.

    Sie wirkt auch insofern auf die Zeit vor Erlass des Urteils in BGHZ 185, 133 zurück, als die dort gefundene Auslegung der Vollstreckungsunterwerfungserklärung schon seit Beginn der jeweiligen Vertragsbeziehungen die zutreffende Auslegung der Vollstreckungsunterwerfungserklärung war.

    Auch vor Erlass des Urteils in BGHZ 185, 133 war daher im Rahmen des Klauselerteilungsverfahrens nach § 727 ZPO der Nachweis erforderlich, dass sich der Zessionar der treuhänderischen Bindung aus dem Sicherungsvertrag unterworfen hat (entgegen OLG Dresden BKR 2010, 465).

    Dies sei nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2010 (BGHZ 185, 133) jedoch Voraussetzung dafür, dass die Vollstreckungsunterwerfung auch zu Gunsten der Beklagten als Rechtsnachfolgerin hinsichtlich des abstrakten Schuldversprechens wirken könne.

    Das Urteil im BGHZ 185, 133 entfalte keine Rückwirkung.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 185, 133) muss im Klauselerteilungsverfahren bei der Titelumschreibung nach § 727 Abs. 1 ZPO die zuständige Stelle von Amts wegen prüfen, ob auch hinsichtlich der Vollstreckungsunterwerfung die behauptete Rechtsnachfolge eingetreten ist (BGH aaO Tz. 40).

    22 3. Im Gegensatz zur Ansicht der Beklagten (und dem Einzelrichter des OLG Dresden im Beschluss vom 28.09.2010, Anlage B3, Seite 11) wirkt das Urteil in BGHZ 185, 133 durchaus insofern auf die Klauselerteilung im Jahr 2005 zurück, als der BGH in der Entscheidung lediglich festgestellt hat, wie eine entsprechende Unterwerfungserklärung richtigerweise auszulegen ist (und auch schon immer war).

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Bamberg, 23.05.2011 - 1 O 379/10
    Der Streitwert berechnet sich bei der einseitigen, vollständigen Erledigung im Regelfall nach den bis zur Erledigung angefallenen Kosten (BGH NJW-RR 1996, 1210 juris Tz. 5 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZB 154/93

    Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien

    Auszug aus LG Bamberg, 23.05.2011 - 1 O 379/10
    Die durch die einseitig gebliebene Erledigterklärung der Kläger zulässig in eine Feststellungsklage geänderte Klage (vgl. BGH NJW 1994, 2364 juris Tz. 11 m.w.N.) ist zulässig und begründet.
  • OLG Dresden, 28.09.2010 - 9 W 646/10
    Auszug aus LG Bamberg, 23.05.2011 - 1 O 379/10
    Auch vor Erlass des Urteils in BGHZ 185, 133 war daher im Rahmen des Klauselerteilungsverfahrens nach § 727 ZPO der Nachweis erforderlich, dass sich der Zessionar der treuhänderischen Bindung aus dem Sicherungsvertrag unterworfen hat (entgegen OLG Dresden BKR 2010, 465).
  • AG Bad Segeberg, 14.10.2011 - 17 C 88/11

    Einwendung des Schuldner bzgl. der Nichterbringung des Nachweises des Eintritts

    Dieser Auffassung sind die Instanzgerichte ohne nähere Auseinandersetzung mit der Begründung des Senats überwiegend gefolgt (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 16.12.2010 - 3 U 11/10; LG Bamberg, Urt. v. 23.05.2011 - 1 O 379/10, [...] Rn. 19 f.; LG Krefeld, Beschl. v. 17.01.2011 - 7 T 212/10, ZfIR 2011, 193, [...] Rn. 12; LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 29.06.2010 - 9 T 38/10, [...] Rn. 9; LG Leipzig, Beschl. v. 11.01.2011 - 6 T 889/10, [...] Rn. 16 ff.; LG Heidelberg, Beschl. v. 14.09.2010 - 6 T 66/10, BKR 2010, 472, [...] Rn. 4; LG Frankenthal, Beschl. v. 28.10.2010 - 1 T 205/10, ZfIR 2010, 866 f., [...] Rn. 24; LG Weiden, Beschl. v. 28.10.2010 - 11 T 244/10, BKR 2011, 246, [...] Rn. 19; LG Traunstein, Beschl. v. 12.10.2010 - 1 T 2824/10, ZfIR 2010, 816, [...] Rn. 17 ff.; LG Regensburg, Beschl. v. 04.10.2010 - 2 T 303/10, WM 2010, 2309, [...] Rn. 12 f.; im Grundsatz zustimmend auch Bolkart, DNotZ 2010, 483 ff.; Herrler, BB 2010, 1931, 1933, 1936; Kraayvanger, BB 2010, 1499 f.; Musielak/ Lackmann, ZPO , 8. Aufl. 2011, § 727 Rn. 12; Schulz, EWiR 2010, 409 f.).

    Auch für "Altfälle" hat der Zessionar den Eintritt in den Sicherungsvertrag daher in der Form des § 727 Abs. 1 ZPO nachzuweisen (i.E. ebenso LG Bamberg, Urt. v. 23.05.2011 - 1 O 379/10, [...] Rn. 22).

    Ob die Entscheidung des XI. Zivilsenats auch für den Fall eines abstrakten Schuldversprechens Anwendung findet (so LG Bamberg, Urt. v. 23.05.2011 - 1 O 379/10, [...] Rn. 21; dagegen AG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2010 - 19 C 159/10, S. 7; Herrler, BB 2010, 1931, 1936; Muth/Kröger, BKR 2010, 371 f.), bedarf keiner Entscheidung, da es vorliegend nicht um die Rechtsnachfolge in ein abstraktes Schuldversprechen geht.

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